Testpflicht für alle Schülerinnen und Schüler

Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,

bitte beachten Sie, dass ab sofort die Testpflicht für Schülerinnen und Schüler an rheinland-pfälzischen Schulen gilt.
Das bedeutet, dass man am Präsenzunterricht nur teilnehmen darf, wenn man sich zweimal pro Woche testet. Dies gilt somit auch für Schülerinnen und Schüler, die momentan in der Notbetreuung sind.
Wir weisen darauf hin, dass wir alle Schülerinnen und Schüler nach Hause schicken, die sich nicht testen und auch keine Testung von anerkannten Testzentren und Testeinrichtungen oder von Ärztinnen und Ärzten,
welche nicht älter als 24 Stunden sind, vorlegen können.

Bitte beachten Sie hierzu den Elternbrief des Ministeriums für Bildung.

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